30-08-2012, 09:26
Kindesunterhalt wird nach allgemeiner Rechtsauffassung dem Kind geschuldet.
Demnach musst du deiner Bar-Unterhaltspflicht voll nachkommen. Die Mutter leistet ihren Unterhalt durch "Pflege und Erziehung", diesen muss sie ebenfalls voll "zahlen".
Ein interessanter Ansatzpunkt wäre nun, die Mutter im Innenverhältnis zum Ausgleich der von dir übernommenen Anteile an der Pflege und Erziehungsleistung aufzufordern. Vom Kind kann dies kaum verlangt werden, sich dies aufrechnen zu lassen.
Ich weiss nicht, ob dies schon mal jemand in der Form getan hat. Aber es wäre mal ein Versuch wert, die Mutter um "Erstattung" der eigentlich zu ihren Verpflichtungen gehörenden "Unterhaltleistungen" aufzufordern.
Versuch macht klug
Demnach musst du deiner Bar-Unterhaltspflicht voll nachkommen. Die Mutter leistet ihren Unterhalt durch "Pflege und Erziehung", diesen muss sie ebenfalls voll "zahlen".
Ein interessanter Ansatzpunkt wäre nun, die Mutter im Innenverhältnis zum Ausgleich der von dir übernommenen Anteile an der Pflege und Erziehungsleistung aufzufordern. Vom Kind kann dies kaum verlangt werden, sich dies aufrechnen zu lassen.
Ich weiss nicht, ob dies schon mal jemand in der Form getan hat. Aber es wäre mal ein Versuch wert, die Mutter um "Erstattung" der eigentlich zu ihren Verpflichtungen gehörenden "Unterhaltleistungen" aufzufordern.
Versuch macht klug