12-09-2012, 12:46
Wozu Rechtsgrundlagen nennen lassen?
Du bist deinen Pflichten lt. §1605 nachgekommen.
Damit ist es Essig mit der Auskunftsklage.
Er will im Prinzip nur das Risiko abschätzen, ob es sich lohnt trotzdem zu klagen um dir ein fiktives Einkommen aufzudrücken.
Das Jugendamt hat im Prinzip auch nichts anderes gemacht und festgestellt: lohnt sich nicht.
Ich würde ihm nur die Übersicht zukommen lassen, mit dem Hinweis, dass die originalunterlagen vorliegen und ggf. dem Gericht zugänglich gemacht werden.
Bevor er klagt, muss er sich mit deiner Ex abstimmen und möglicherweise bleiben dann Kosten an ihr hängen.
Du bist deinen Pflichten lt. §1605 nachgekommen.
Damit ist es Essig mit der Auskunftsklage.
Er will im Prinzip nur das Risiko abschätzen, ob es sich lohnt trotzdem zu klagen um dir ein fiktives Einkommen aufzudrücken.
Das Jugendamt hat im Prinzip auch nichts anderes gemacht und festgestellt: lohnt sich nicht.
Ich würde ihm nur die Übersicht zukommen lassen, mit dem Hinweis, dass die originalunterlagen vorliegen und ggf. dem Gericht zugänglich gemacht werden.
Bevor er klagt, muss er sich mit deiner Ex abstimmen und möglicherweise bleiben dann Kosten an ihr hängen.