06-09-2012, 11:04
Ich würde dem gegnerischen Anwalt einfach die Anzahl der Bewerbungen mitteilen mit dem Hinweis, dass die Originalunterlagen dem Gericht zugänglich gemacht werden können. Dann ist eine Klage der Gegenseite sogar mutwillig, was sich dann bei der Aufteilung der Prozesskosten auswirken kann.