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Wer sollte Scheidungsantrag stellen?
#5
(01-08-2012, 19:56)blue schrieb:
(01-08-2012, 19:42)L3NNOX schrieb: ...auch für den Versorgungsausgleich habe ich Hoffnung dass er entfällt, da der Betrag wohl unter 3125€ sein sollte.
Würde mich wundern, da das ein Automatismus ist.
Nicht bei Kurzehen unter 3 Jahren!

(01-08-2012, 19:42)L3NNOX schrieb: Kostet es mich was wenn MEIN Anwalt den Scheidungsantrag stellt oder ist das egal?
Du hast einen Anwalt, also mußt Du ihn natürlich entlohnen, wenn er den Scheidungsantrag stellt. Auch wenn er den Antrag "nicht" stellt, und Dich vertritt!
Ohne RAtte kannst Du natürlich selbst keinen Scheidungsantrag stellen.
In meinem Fall kamen nur die Gerichtskosten.

Angenommen Mann und Frau haben jeweils einen Anwalt, kommen dann auf den Mann zusätzliche Kosten wenn sein eigener Anwalt den Antrag stellt, und nicht der gegnerische Anwalt? Dass der eigene Anwalt generell zu bezahlen ist, ist klar. Mir geht es nur darum ob ich (aus Kostengründen) warte, bis/ob die Gegenseite reagiert und den Antrag stellt.
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RE: Wer sollte Scheidungsantrag stellen? - von blue - 01-08-2012, 19:20
RE: Wer sollte Scheidungsantrag stellen? - von blue - 01-08-2012, 19:56
RE: Wer sollte Scheidungsantrag stellen? - von L3NNOX - 01-08-2012, 20:10
RE: Wer sollte Scheidungsantrag stellen? - von blue - 01-08-2012, 20:55

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