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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#27
Eigentlich ist eine Auskunft nur alle 2 Jahre vorgeschrieben, es sei denn deine Einkommensverhältnisse haben sich erheblich verändert, dann kann eine Neuauskunft verlangt werden.
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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von MitGlied - 27-07-2012, 13:20

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