24-07-2012, 21:44
(24-07-2012, 20:51)Entscheider schrieb: Die Damen müssen vor der Befruchtung mit dem fremden Samen nachweisen, dass sie für den Unterhalt des Nachwuchses aufkommen können.Umpf.... Danke Dir für die Info. Das hätte ich jetzt nicht erwartet.
Kann Deine Dir nächstgelegene Unterhaltsvorschusskasse auch entsprechende Gesetztestexte diesbezüglich vorweisen?