12-07-2012, 20:01
Lass dich nicht erwischen, wenn du das JC in dem Sinne bescheißt, als dass du deine Freundin versuchst außen vor zu halten. Sonst kommt da sehr schnell eine Anzeige wegen Sozialbetrug rum...
Grundsätzlich wird im Übrigen entweder das Zusammenleben, oder eine Beziehung ab einem Jahr als "eheähnliche Gemeinschaft" betrachtet.
Ich bezweifle zwar, dass die vom Amt einen Spion schicken um nachzuprüfen wo du wohnst, aber irgendwo gibst immer kleine undichte Stellen, und wenn sie dir Falschangaben nachweisen, bist du ohne Wenn und Aber dran (mit Rückzahlung, Sozialbetrug, etc.).
Grundsätzlich wird im Übrigen entweder das Zusammenleben, oder eine Beziehung ab einem Jahr als "eheähnliche Gemeinschaft" betrachtet.
Ich bezweifle zwar, dass die vom Amt einen Spion schicken um nachzuprüfen wo du wohnst, aber irgendwo gibst immer kleine undichte Stellen, und wenn sie dir Falschangaben nachweisen, bist du ohne Wenn und Aber dran (mit Rückzahlung, Sozialbetrug, etc.).