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Freistellung vom KU
#6
Die Erfüllungsübernahme einklagen kannst du natürlich versuchen. Chancen werden dann bestehen, wenn die Erfüllungsübernahme tatsächlich problemlos möglich war, weil die Mutter eine gutes Einkommen hatte. Ansonsten wird sie sittenwidrig sein, weil von vornherein klar war dass es ein gegen Dritte gerichteter Vertrag war.

Das führt alles in eine Sackgasse, denn eine nachträglich Ablehnung von Unterhaltsvorschuss ist nicht damit verbunden. Eine Sache ist die Vereinbarung zwischen zwei Elternteilen, eine ganz andere Sache ist das Verhalten eines Dritten gegenüber einem Elternteil. Diese beiden Dinge sind getrennt zu betrachten. Mit der Klage gegen einen Elternteil ist gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse noch nichts gewonnen.

Vielleicht ist über die fehlende Anzeige eines Anspruchsübergangs durch das Jugendamt gegenüber dem vermeintlich Pflichtigen etwas zu machen. Das hätte dir die Chance gegeben, frühzeitig auf die Erfüllungsübernahme hinzuweisen. Aber so wie ich die Gerichte bei solchen Dingen kenne sehe ich da keine richtig guten Chancen...
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Freistellung vom KU - von Jessy - 11-07-2012, 14:47
RE: Freistellung vom KU - von Eifelaner - 11-07-2012, 15:04
RE: Freistellung vom KU - von p__ - 11-07-2012, 15:18
RE: Freistellung vom KU - von Jessy - 11-07-2012, 16:07
RE: Freistellung vom KU - von Camper1955 - 11-07-2012, 16:14
RE: Freistellung vom KU - von Eifelaner - 12-07-2012, 11:17
RE: Freistellung vom KU - von p__ - 11-07-2012, 16:19
RE: Freistellung vom KU - von Jessy - 11-07-2012, 19:39
RE: Freistellung vom KU - von Jessy - 12-07-2012, 14:32
RE: Freistellung vom KU - von Eifelaner - 12-07-2012, 15:00

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