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Freistellung vom KU
#4
@ Eifelaner - Ein bisschen schnell geschossen. Es ist KEIN Verzicht, sondern eine Freistellung, damit nicht gesetzwidrig.
Im Übrigen ist bekannt, dass nur Zahlungen an die UVK schuldbefreiend sind, solange UV gewährt wird und die Voraussetzungen dafür vorliegen.

In dem Fall geht es allerdings eher darum, dass die KM offensichtlich die UVK nicht darüber informiert hat, dass die Voraussetzungen für UV nicht mehr vorliegen, da a) zunächst Unterhalt gezahlt wurde und im Anschluss b) eine Freistellung vorlag.

@ p - Danke erstmal.
Ist also wahrscheinlich, dass die UVK das nicht akzeptiert. Kann man sich dann evtl. wegen der Rückerstattung direkt an die KM wenden, da sie die Verpflichtung, die sie hätte übernehmen müssen, entgegen der Vereinbarung nicht übernommen hat?
Letztlich hat sie sich ja mit der Vereinbarung dazu verpflichtet, bei fehlendem Umgang die volle Barunterhaltspflicht zu übernehmen. Hat sie aber offensichtlich nicht. Also an die UVK zahlen und die KM in Regress nehmen?
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Freistellung vom KU - von Jessy - 11-07-2012, 14:47
RE: Freistellung vom KU - von Eifelaner - 11-07-2012, 15:04
RE: Freistellung vom KU - von p__ - 11-07-2012, 15:18
RE: Freistellung vom KU - von Jessy - 11-07-2012, 16:07
RE: Freistellung vom KU - von Camper1955 - 11-07-2012, 16:14
RE: Freistellung vom KU - von Eifelaner - 12-07-2012, 11:17
RE: Freistellung vom KU - von p__ - 11-07-2012, 16:19
RE: Freistellung vom KU - von Jessy - 11-07-2012, 19:39
RE: Freistellung vom KU - von Jessy - 12-07-2012, 14:32
RE: Freistellung vom KU - von Eifelaner - 12-07-2012, 15:00

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