05-03-2018, 12:29
Dann ist die Grosse im Sommer mit der Schule fertig, aber noch minderjährig? Dann kann die Mutter gemäss §129 und §371 BGB in öffentlich beglaubigter Form eine Verzichtserklärung für den Titel abgeben. Auch für einvernehmliche Änderungen wird kein Gericht benötigt. Aber sie müssen beurkundet werden, blosse Absprachen gelten dafür nicht.