20-03-2013, 10:33
(19-03-2013, 18:24)Sixteen Tons schrieb: Stellt sich also die Frage, ob die Bewilligung von Sozialleistungen zu einer Ausweitung von Unterhaltsverpflichtungen führt.
Kann nicht sein, da mindestens um diese Summe Dein notwendiger Selbstbehalt erhöht werden muss, bzw. von Deinem Einkommen wieder abzuziehen sind, sofern Du den Umgang regelmäßig wahr nimmst.
Der notwendige Selbstbehalt deckt alleine Deine Kosten ab.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.