09-07-2012, 18:27
(09-07-2012, 16:11)FrozenFire schrieb: Das heisst, ich habe/hätte keinen Anspruch auf ALG II um wieder einigermaßen Leben zu können?Doch:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-a...oegen.html
Zitat:Es gilt ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Mindestens sind 3.100 Euro und maximal 9.750 Euro pro Person plus 750 Euro Rücklagen für notwendige Anschaffungen anrechnungsfreies Vermögen...
...
Hinsichtlich der Berechnung des Vermögensfreibetrages kommt es auf die Anzahl der vollendeten Lebensjahre zum ersten Tag des jeweiligen Bewilligungsabschnitts an. Möglich ist es zudem, die Grundfreibeträge des Antragstellers und dessen (Ehe)partners zusammenzuziehen. Diese Addition der Freibeträge ist nicht bei minderjährigen Kindern möglich.