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Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1
#25
Hallooo!

Zitat:Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts
Rostock (Stand: 1.1.2009)

Zitat:Die Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Rostock, Stand: 1.1.2008, gelten über den
1.1.2009 hinaus fort.
Soweit darin auf die Unterhaltstabelle (Anhang I) verwiesen wird,
handelt es sich um die ab 1.1.2009 veränderte Tabelle, deren Tabellensätze identisch sind
mit den ab 1.1.2009 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle. Die
Zahlbetragstabelle (Anhang II) ist für die Zeit ab 1.1.2009 an die geänderten Tabellensätze
und das erhöhte Kindergeld angepasst. Anhang III bleibt unverändert, weil er allein dazu
dient, die Umrechnung dynamisierter Titel des bis zum 31.12.2007 geltenden Rechts zu
verdeutlichen.

Die werden schon wissen, wie sie im vergangenen Jahr geurteilt haben und werden auch wissen, dass sie dort nicht viel zu "transferieren" haben, weil kaum noch was zu "transferieren" ist!?.

Zitat:17. Erwerbsobliegenheit
17.1 Bei Betreuung eines Kindes kann bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eine
Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden. Danach besteht eine Erwerbsobliegenheit nach
Maßgabe der Betreuungsbedürftigkeit und der zumutbaren Betreuungsmöglichkeit.
Soweit mehrere Kinder zu betreuen sind, ist auf die Umstände des Einzelfalls
abzustellen.
Geht der unterhaltsberechtigte Ehegatte über das an sich zumutbare Maß hinaus einer
Erwerbstätigkeit nach, so richtet sich die Anrechenbarkeit seines dadurch erzielten
Einkommens auf den Unterhaltsanspruch nach § 1577 Abs. 2 BGB.
17.2 In der Regel besteht für den Berechtigten im ersten Jahr nach der Trennung keine
Obliegenheit zur Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit.
Klingt ja so auch viel unverbindlicher und man muss sich ja nicht gleich ins Kreuzfeuer werfen, wenn andere eher dazu neigen!?

Aber doch irgendwie auch schade.
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Nachrichten in diesem Thema
Schlimmer gehts nimmer - von Gast1 - 07-01-2009, 21:25
… sie müssen ja nicht arbeiten - von Gast1 - 07-01-2009, 21:38
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Gast1 - 08-01-2009, 01:02
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Bluter - 14-01-2009, 20:51
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 05:23
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 10:01
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 18:49
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 19:52
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 21:54

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