11-07-2012, 11:56
Hi,
also die VKH wird ja normalerweise vor der Klage usw. beantragt und normalerweise nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch bewilligt, sofern die Gründe oder Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
Ob Mangelfall oder nicht. Bei mir wurde jedesmal ohne Ratenzahlung bewilligt, weil ich eh ein wirtschaftlicher Totalschaden bin.
Wenn eine Rückzahlung bei dir wegen beispielsweise "Überzahlung" herauskommen würde, kann ich mir gut vorstellen, dass dann der Betrag fürs Gericht komplett fällig wäre, weil dann hast du ja "Vermögen".
Abzugsfähig denke ich nicht, weil der Staat dir quasi das Geld für die Gerichtskosten vorstreckt, weil du es nicht aufbringen kannst. Der Staat möchte es jedoch wiederhaben, deswegen die Stundung, bzw. Ratenzahlung.
also die VKH wird ja normalerweise vor der Klage usw. beantragt und normalerweise nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch bewilligt, sofern die Gründe oder Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
Ob Mangelfall oder nicht. Bei mir wurde jedesmal ohne Ratenzahlung bewilligt, weil ich eh ein wirtschaftlicher Totalschaden bin.
Wenn eine Rückzahlung bei dir wegen beispielsweise "Überzahlung" herauskommen würde, kann ich mir gut vorstellen, dass dann der Betrag fürs Gericht komplett fällig wäre, weil dann hast du ja "Vermögen".
Abzugsfähig denke ich nicht, weil der Staat dir quasi das Geld für die Gerichtskosten vorstreckt, weil du es nicht aufbringen kannst. Der Staat möchte es jedoch wiederhaben, deswegen die Stundung, bzw. Ratenzahlung.