12-10-2016, 13:35
Kolumne von Thomas Fischer in der ZEIT:
Zitat:(...) Das Bundesverfassungsgericht ist aber nicht der Ausputzer für den Notfall, dass man rechtskräftig einen Prozess verloren hat. Es ist keine Rechtsmittel-"Instanz", kein aller-, alleroberstes Berufungs- oder Revisionsgericht. (...)
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet (unter anderem) über Verfassungsbeschwerden, die auf die Behauptung gestützt sind, durch den Staat (zum Beispiel ein Gericht) in verfassungsrechtlichen Grundrechten verletzt zu sein. Die Behauptung, Beweise seien falsch gewürdigt worden, enthält eine solche Grundrechtsverletzung beim besten Willen nicht. (...)
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel