19-06-2012, 21:06
Soll [Unterschreitung des Mindestniveaus] doch erst mal selbst bezahlen. Bundestagsabgeordnete zahlen aus ihrer Abgeordnetenentschädigung keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung und erwerben trotzdem fette pensionsähnliche Ansprüche.