19-06-2012, 19:15
Ja. WENN es rein ums Zahlen geht. Das muss dann jeder für seinen persönlichen Einzelfall entscheiden.
Was allerdings nichts daran ändert, dass bisher keiner eindeutig sagen konnte, ob es irgendwo KONKRET geregelt ist, dass nicht innerhalb der Zwei-Jahres-Frist auch zwei verschiedene Stellen nachfragen können. Und da gerade das Unterhaltsrecht nur Richtlinien kennt und häufig in das Ermessen des Sachbearbeiters fällt (insbesondere auch die UH-Höhe, welche Herabsetzungen berücksichtigt werde, etc.), scheint mir schon fraglich, ob es gut ist, von Anfang an "Ärger" zu machen.
So ein "neues" JA kann auch eine neue Chance sein, die muss man sich nicht aus Trotz selber verbauen.
Was allerdings nichts daran ändert, dass bisher keiner eindeutig sagen konnte, ob es irgendwo KONKRET geregelt ist, dass nicht innerhalb der Zwei-Jahres-Frist auch zwei verschiedene Stellen nachfragen können. Und da gerade das Unterhaltsrecht nur Richtlinien kennt und häufig in das Ermessen des Sachbearbeiters fällt (insbesondere auch die UH-Höhe, welche Herabsetzungen berücksichtigt werde, etc.), scheint mir schon fraglich, ob es gut ist, von Anfang an "Ärger" zu machen.
So ein "neues" JA kann auch eine neue Chance sein, die muss man sich nicht aus Trotz selber verbauen.