21-05-2012, 15:19
(21-05-2012, 13:49)Ibykus schrieb:(21-05-2012, 11:39)Austriake schrieb: Meiner Meinung nach-auch Vergleiche sind abänderbar.
aus einem Vergleich kommt man nicht mehr heraus.
Beispw. dann, wenn sich die Umstände, die dem Vergleich ursprünglich zugrunde gelegen haben, ändern.
Ein Vergleich ist kein abstraktes Schuldanerkenntnis, sondern er basiert auf Grundlagen (sogen. 'Geschäftsgrundlagen'), die bei Wegfall, entweder die Vereinbarung ganz aufzuheben oder aber wenigstens seine Abänderbarkeit rechtfertigen.
Das geht schon in Richtung des § 313 BGB- und ist Vertragsrecht en Detail....
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1