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Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland
#46
Tja, Leutnant,

wenn es tatsächlich zu einem Prozess kommen sollte bei dir, hast du DIE Trumpfkarte in der Hand und lässt den ganzen Prozess warscheinlich platzen mit einem Freipruch, weil das JA oder die Ex vorher einen Pfändungsversuch starten MUSS, das ist bei einem Prozess beim Strafgericht nachzuweisen. Haben die das nicht getan und verlangt dein Strafverteidiger diesen Nachweis, ist der Prozess schon wieder makulatur denn die Anzeige ist somit mutwillig.

Also, Cocktail fertig machen und ihn dort im Gerichtssaal hinstellen, Fähnchen nicht vergessen hinzumachen! Nach dem urteil dann gemütlich schlürfen.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland - von gleichgesinnter - 22-05-2012, 22:50

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