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Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland
#45
(22-05-2012, 06:34)Camper1955 schrieb:
(22-05-2012, 04:44)Armer Tropf schrieb: @Clint Eastwood: Maximal bis zum 12. Lebensjahr, aber auch maximal nur 6 Jahre lang. Dann entzieht sich der Staat seiner Verantwortung. Sauerei.

Stimmt doch gar nicht. Dann gibt es halt (ergänzendes) ALG II, wenn der Betreuungselternteil und ein(e) eventuell vorhandene® Next zu wenig Einkommen haben, um das Kind durchzufüttern.

Lies mal richtig, die Frage war nach "Unterhaltsvorschuss" und den gibts vom Staat nun mal nur max. 6 Jahre. Was dann kommt, ist kein Unterhaltsvorschuss und ich kenne mich auch nicht aus was Transferleistungen betrifft, da ich niemals selber beansprucht habe und auch nicht werde, selbst als ich gesetzlich gesehen Anspruch hatte, weil ich mich selber ernähren kann und will. Selbst jetzt könnte ich aufstocken, da ich nur noch 400 Euro netto verdiene pro Monat. Hab ich nicht nötig.


(22-05-2012, 06:34)Camper1955 schrieb: Warum soll der Steuerzahler für das Kind aufkommen, wenn die BG über ein Einkommen verfügt, dass es für das eigene und auch für das Existenzminimum des Kindes ausreicht?

Weil wir einen Sozialstaat haben? Aber weisst du was? Mir persönlich ist das Latte, da ich 1. keine Steuern zahle und 2. niemanden auf der Tasche liege.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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RE: Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland - von Armer Tropf - 22-05-2012, 18:35

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