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Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland
#26
Es stellt sich auch die Frage, was so ein DLand STA macht, wenn er eine §170 Strafanzeige zur Bearbeitung bekommt und sich sowohl der Pflichtige als auch die Berechtigte im Ausland befinden. Vermutlich wird er im ersten Rechtszug den Strafantrag an seinen Kollegen ins Ausland weiterleiten, sofern es ein Rechtshilfeabkommen diesbzgl. zwischen DLand und dem betroffenen Land gibt. Andernfalls hängt das Verfahren in DLand, bis
a) der STA das Verfahren aus irgendeinem Grund einstellt
b) eine Verjährungsfrist greift oder
c) der Pflichtige zur Hauptverhandlung erscheint.
https://t.me/GenderFukc
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RE: Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland - von Petrus - 19-05-2012, 07:11

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