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Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland
#25
(18-05-2012, 21:26)MLCer schrieb: Ist das mit "KU in der Höhe des Unterhaltsvorschusses = 170er greift nicht" wenigstens gesichert? Oder sind es nur Gerüchte?

Das ist gesichert, aber schützt nicht vor einer Strafanzeige. Viele Exen und auch Jugendämter denken, dass es trotzdem eine Straftat sei, wenn man nur den Unterhaltsvorschuß zahlt. Auch hier gilt: Wer lesen kann, der weiss mehr.
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RE: Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland - von Leutnant Dino - 18-05-2012, 21:47

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