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Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge
#64
(29-10-2012, 09:42)Absurdistan schrieb: In jeden Fall kam es nicht zur Titulierung und sie wollte die Sachlage schriftlich dem neuen Beistand schildern und der würde sich dann bei mir melden.

Die neue Beistandschaft hat sich nie bei mir gemeldet. Stattdessen bekam ich Post vom Gericht. Es wurde behauptet ich würde den Mindestunterhalt nicht aktzeptieren und hätte überhaupt noch nie Unterhalt gezahlt. Ich hätte mich geweigert zu titulieren.

Das ist der Klassiker.

Wenn du nicht so vertrauensseelig und rechtsstaatsgläubig gewesen wärst, dann hätte sich ein wenig Hartnäckigkeit gelohnt = eine aktive Titelerstellung hätte dich vor diesem Verfahren auch schützen können.

Nun ist es jedenfalls erforderlich, die Gerichtspost umgehend dem Aufstockungs-Amt mitzuteilen: Es droht eine nachhaltige Veränderung deiner Lebensbedingungen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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