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Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge
#62
(26-06-2012, 10:19)Absurdistan schrieb: Das bedeutet Betreuungsunterhalt für KM von 75 Euro minus 57 Euro oder wie?

Ob deine Rechnung so einfach aufgeht, kann dir wohl kaum einer sagen.

(26-06-2012, 10:19)Absurdistan schrieb: Was meinst du mit etabliert. Sind die Wohnkosten über 400 Euro schon in den 1050 Selbstbehalt integriert?

Etabliert heißt hier, das die Gerichte zunehmend anerkennen, das Wohnen für 360 Euro für sich und ein (oder mehrere) umgangsberechtigte(s) Kind(er) fast nicht mehr machbar ist. Hier sollte ein Schwellenwert von 400 Euro anstelle von 360 Euro ansetzbar sein. Nach meiner letzten Kenntnis rechnet allerdings das OLG Oldenburg als eines von wenigen OLG's immer noch mit 360 Euro. Mußt du mal die Leitlinien deines zuständigen OLG's beauskunften und ggf. hinterfragen.
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RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Nappo - 10-05-2012, 10:41
RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Sixteen Tons - 26-06-2012, 11:16

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