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Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge
#52
Hallo, habe Post vom Jobcenter bekommen.

Meine Ex bekommt seit Ende der Elternzeit also seit 3 Monaten Geld für Kind und sich selbst vom Jobcenter.
Ich soll jetzt mal wieder meine Einkünfte der letzten 12 Monate offenlegen damit dann geprüft wird ob ich rückwirkend alles zurückzahlen muss.
Also für die Mutter. Unterhaltsansprüche für das Kind wurden an das JA zurück übertragen. Geht jetzt also nur um Unterhalt für die Ex.

Da erst vor kurzem die Beistandschaft sich unrechtmässig (da vor Ende der Frist) sich bei meinem Arbeitgeber über die Einkünfte der letzten 12 Monate erkundigt hat, werde ich dem Jobcenter jenes Ergebnis schicken. Dort kam lt. Beistandschaft heraus das ich 175 Euro über dem Selbstbehalt bin (950) und gefälligst den Mindestunterhalt titulieren soll.

Erhöhter Mietaufwand, Schulden etc. sind in der Berechnung nicht eingeflossen.

Da ich so viel ich weiss gegenüber der Mutter einen Selbstbehalt von 1050 Euro habe würden von der Berechnung der Beistandschaft nur noch 75 Euro für die KM übrigbleiben. Achso, eine Aufstockung habe ich noch nicht beantragt.

Jetzt würde mich interessieren ob 1. hier jetzt der erhöhte Mietaufwand anerkannt würde? Miete zahle ich 457 Euro warm.
2. Die Schulden bei Gericht wegen Sorgerecht, Umgang u.sw. angerechnet werden können? noch nur 60 Euro monatl.
3. Ich bekomme inkl. Gehalt 50 Euro montl. für Reparaturkosten und Fahrtkosten zu Kunden für mein DienstFahrrad.
4. zahle noch 50 Euro Schulden für Schulgeld aus früheren Zeiten. Die haben einen Gerichtstitel
5. Kann ich Umgangskosten also Fahrtkosten ca. 40 Euro im Monat angeben (zahle 225 Unterhalt, also halbes Kindergeld abgezogen)

Ich hoffe die aktzeptieren die Auskunft des Arbeitgebers für die Beistandschaft.
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RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Nappo - 10-05-2012, 10:41
RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Absurdistan - 22-06-2012, 13:19

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