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Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge
#51
(24-05-2012, 12:10)Absurdistan schrieb: Dachte das wäre ein Alg1 Antrag?
Wie kommst du denn darauf?

ALG1 kann man beantragen, wenn man als arbeitslos gilt (d.h. weniger als 15 Std. pro Woche Arbeit hat) und einen ALG1-Anspruch hat (d.h. länger als 360 Klaendertag eingezahlt hat).

ALG2 kann man auch dann beantragen, wenn man trotz Arbeit zuwenig hat um das Existenzminimum seiner Familie (du+Kind) zu decken und bedürftig ist.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Nappo - 10-05-2012, 10:41
RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von sorglos - 24-05-2012, 12:22

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