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Unterhaltsvorschuss und unterhaltsklage
#1
Ist es eigentlich korrekt, wenn ein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt, die Forderung somit auf das JA übergegangen ist, wenn die Mami Klage über vollen KU in bezifferter Höhe einreicht ?

UVS 133Euro
Klage 267 Euro KU

Wäre es nicht korrekter wenn Mami nur die Differenz einklagt? Die ersten 133Euro hat sie ja bereits im Sack, zudem wäre die Klage auf den Differenzbetrag zu den hier beispielhaft erwähnten 267Euro vom Streitwert her deutlich geringer (267 - 133 = 134 Euro x 12 = 1.608 Euro) und die Verfahrenskosten somit günstiger.

Die ersten 133Euro könnte ja nur das JA einklagen, oder irre ich ?
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Unterhaltsvorschuss und unterhaltsklage - von IPAD - 23-04-2012, 22:27
RE: Unterhaltsvorschuss und unterhaltsklage - von Kasimir - 23-04-2012, 23:22
RE: Unterhaltsvorschuss und unterhaltsklage - von Kasimir - 24-04-2012, 00:48

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