Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verfahren über Kindesunterhalt
#42
Zitat:G r ü n d e:

I.
Mit ihrer sofortigen Beschwerde wendet sich die Antragsgegnerin gegen die Nichtbewilligung von Verfahrenskostenhilfe durch das Familiengericht Ludwigsburg.
Der Antragsteller, das beim Vater lebende, nichteheliche Kind der Antragsgegnerin begehrt nach bewilligter Verfahrenskostenhilfe den Mindestunterhalt nebst Rückständen. Die Antragsgegnerin ist inzwischen verheiratet und an der Fernuniversität Hagen im zweiten (Voll-)Semester immatrikuliert. Sie bezieht BAföG-Leistungen in Höhe von € 488,00. Die Antragsgegnerin hat sich auf mangelnde Leistungsfähigkeit berufen. Ihr Ehemann sei angesichts seiner Schulden nicht zu weiteren Unterhaltszahlungen in der
Lage. Die Aufnahme einer Nebentätigkeit könne angesichts eines geplanten Arbeitsumfanges von 950 Stunden pro Semester von ihr nicht verlangt werden.
Das Familiengericht hat der sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen.

II.
Die Beschwerde ist gemäß §§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, 567 ff., 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässig. Sie hat in der Sache jedoch keinen Erfolg.
Das Familiengericht hat die begehrte Verfahrenskostenhilfe der Antragsgegnerin zu Recht mangels hinreichender Erfolgsaussicht abgelehnt. Die Antragsgegnerin ist für den Mindestkindesunterhalt als leistungsfähig im Sinne von § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB anzusehen. Als Unterhaltsverpflichtete ist sie im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit verpflichtet, durch den Einsatz aller verfügbaren Mittel den Mindestbedarf zu decken. Trotz ihres Studiums wäre die Antragsgegnerin zur Aufnahme einer geringfügigen Nebentätigkeit zur Deckung des Mindestbedarfs verpflichtet gewesen. Auch nach Ansicht des Senats wird die Antragsgegnerin hierdurch nicht unzumutbar belastet, da sie die Möglichkeit hat, neben ihrem Studium eine flexible Nebenbeschäftigung auszuüben, zumal der vorgetragene Arbeitsumfang von 950 Zeitstunden ohnehin nur 93,5% einer 40-Stundenwoche ausmacht. Weiterhin kann ihr zumindest der teilweise Einsatz der BAföG-Leistungen zur Erbringung des Mindestunterhalts zugemutet werden. Insoweit besteht eine hinreichende Leistungsfähigkeit, da die Antragsgegnerin im Rahmen der ihr obliegenden Darlegungslast nicht dargetan hat, dass ihr Ehemann ihren Anspruch auf Familienunterhalt nach §§ 1360, 1360a BGB (vgl. dazu eingehend, BGH, Urteil v. 29. Oktober 2003 - XII ZR 115/01) nicht abdecken kann. Nachdem die Antragsgegnerin zu den Einkünften ihres Ehemanns jeglichen Vortrag vermissen lässt, ist davon auszugehen, dass ihr eigener angemessener Unterhaltsanspruch nicht gefährdet ist. Zudem hat die Antragsgegnerin auch ihren gegenüber ihrem Ehemann bestehenden Anspruch auf Taschengeld für Unterhaltszwecke einzusetzen (BGH, FamRZ 1986, 668).
Obwohl es hierauf nicht mehr ankommt, hat die Antragsgegnerin auch nichts zu einem etwaigen vorrangigen Verfahrenskostenvorschussanspruch, ggf. durch Leistung in Raten gegenüber ihrem Ehemann vorgetragen. Ein derartiger Anspruch zählt zum Vermögen (vgl. BGH, FamRZ 2004, 1633, 1635) und kann im Rahmen des § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB auch gegenüber dem (leistungsfähigen) Ehegatten geltend gemacht werden, da es sich um eine persönliche Angelegenheit handelt (vgl. dazu eingehend OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1744; vgl. auch BGH, NJW 2010, 372 zur Vorschussverpflichtung des neuen Ehegatten im Rahmen des Zugewinnausgleichs).
Verfahrenskostenhilfe war der Antragsgegnerin somit nicht zu bewilligen.

Jetz habe ich wieder Fragen. Hoffe man kann mir helfen.
Habe heute den Beschluss des AG wegen KU erhalten.
Das zitierte ist der Beschluss wegen der PKH Ablehnung vom olg - der Beschluss des Amtsgericht wurde 1 : 1 von der PKH Ablehnung abgeschrieben.

Ist das Rechtssprechung oder einfach nur Guti ?
Kein Wunder, dass der so kopiert hatte. Unter Juristen scheint es Gang und Gebe zu sein.

Was kann ich dagegen jetzt noch machen?

Ist das Rechtens, obwohl ja im PKH Verfahren summarisch geprüft werden sollte und in der Hauptsache auf den Einzelfall eingegangen werden sollte??
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von p__ - 24-04-2012, 18:55
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von p__ - 26-04-2012, 12:17
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von karlma - 26-04-2012, 12:22
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von karlma - 26-04-2012, 12:43
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von p__ - 09-06-2012, 22:27
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von Revolution - 04-07-2012, 20:10
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von p__ - 12-06-2012, 20:24
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von beppo - 14-06-2012, 07:48
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von beppo - 14-06-2012, 08:19
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von beppo - 14-06-2012, 09:00
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von p__ - 15-06-2012, 11:25
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von p__ - 25-09-2012, 19:46
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von p__ - 25-09-2012, 20:00
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von iglu - 18-11-2012, 20:39
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von iglu - 18-11-2012, 20:53
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von beppo - 18-11-2012, 20:55
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von iglu - 18-11-2012, 21:03
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von p__ - 18-11-2012, 21:14
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von iglu - 18-11-2012, 21:30
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von p__ - 18-11-2012, 21:38
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von iglu - 18-11-2012, 22:16
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von p__ - 18-11-2012, 22:30
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von iglu - 18-11-2012, 22:45
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von karlma - 07-12-2012, 09:26
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von p__ - 07-12-2012, 10:15
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von p__ - 07-12-2012, 10:22
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von beppo - 07-12-2012, 20:39
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von blue - 07-12-2012, 20:53
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von Jessy - 07-12-2012, 20:46
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von beppo - 07-12-2012, 21:33
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von p__ - 07-12-2012, 21:43
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von Jessy - 08-12-2012, 00:20
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von p__ - 08-12-2012, 00:22
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von beppo - 08-12-2012, 12:46
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von Jessy - 08-12-2012, 18:26
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von beppo - 08-12-2012, 19:32

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Wie erfolgt Kostentragung in Verfahren zum Kindesunterhalt? CheGuevara 15 11.993 01-08-2016, 14:18
Letzter Beitrag: raid

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste