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BGH XII ZR 157/06: Ehevertrag darf Mann nicht in die Sozialhilfe treiben
#5
1. Ich bin dagegen, dass der Staat sich in die privaten Angelegenheiten von Eheleuten, auch von Exeheleuten, einmischt.
2. Eine Leibrente für drei Jahre Ehe ohne Kinder, das hätte ich von einer Exfrau als Mann auch gerne.
3. Wer hat den minderbemittelten Mann denn dazu überredet so einen Ehevertrag zu unterschreiben. Das ist doch vollkommen balla balla.
4. Ist ein Passus wie dieser "Die Ehefrau verpflichtet sich jedoch ihrerseits, im Falle einer Ehescheidungsich nach Kräften um eine Vollerwerbstätigkeit als Bürokauffrauoder um eine vergleichbare Tätigkeit zu bemühen." überhaupt justiziabel? Warum solltes ich eine Frau um eine Vollerwerbstätigkeit bemühen, wenn ihre eine Leibrente sicher ist und sie auf diese Leibrente verzichten müsste, hätte sie diese Vollerwerbstätigkeit?
5. Warum sollten Frauen (Lohn)Arbeit anstreben, wenn ihnen Leibrente/Unterhalt sicher ist (alternativ von Exmann oder Ersatzehemann Staat)? Glaubt man etwa wirklich die feministische Schutzbehauptung, die Frauen wollten tatsächlich unbedingt Lohnarbeiterinnen sein, die bösen Männer und das "Patriarchat" würden sie nur nicht lassen?
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Total PlemPlem? - von Gast1 - 02-01-2009, 20:30

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