02-01-2009, 18:54
Der Ehevertrag geht zu Lasten Dritter, nämlich dem Staat. Damit ist der wichtigste Grund für Sittenwidrigkeit erfüllt. Das Urteil ist eigentlich unnötig, eine Berufung zum BGH unsinnig. Sittenwidrigkeit, weil jemand Sozialgeld beziehen muss weil Unterhaltslasten laut Ehevertrag korrigiert werden gilt schon seit Jahren.