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Definition Besuchsrecht
#1
Hallo,

wie würdet ihr das definieren ?

Lt. gerichtlichem Vergleich steht dem Vater ein Besuchsrecht von 10 Uhr Sa -17 Uhr So zu. Man teilt sich die Fahrten, mal der Papi, mal die Mami.

Fährt Papi, holt er das Kind zu den genannten Zeiten bei der Mutti ab. Fährt die Mami, hat sie dann das Kind zu den Zeiten zu bringen, oder muss sie erst dann bei sich losfahren ?

Problem ist die jeweilige Fahrtzeit von 2 Stunden. Mutti will das Kind nämlich, wenn sie fährt, entsprechend zwei Std. früher abholen, so dass sie um 17 Uhr zuhause wäre.

Gibt es da ne Regelung ???
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Definition Besuchsrecht - von IPAD - 16-04-2012, 12:27
RE: Definition Besuchsrecht - von Nappo - 16-04-2012, 12:38
RE: Definition Besuchsrecht - von IPAD - 16-04-2012, 12:44
RE: Definition Besuchsrecht - von Skipper - 16-04-2012, 13:15
RE: Definition Besuchsrecht - von beppo - 16-04-2012, 14:50
RE: Definition Besuchsrecht - von Ibykus - 16-04-2012, 16:22
RE: Definition Besuchsrecht - von Skipper - 16-04-2012, 16:31
RE: Definition Besuchsrecht - von Skipper - 16-04-2012, 18:19
RE: Definition Besuchsrecht - von IPAD - 16-04-2012, 23:20
RE: Definition Besuchsrecht - von Ibykus - 17-04-2012, 00:46

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