Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
wegen Krankheit/Job getrennt Lebend// Probleme FA etc..
#5
Auch bei nicht nachweisbaren Aussagen in dieser Richtung hätte es eine deftige Dienstaufsichtsbeschwerde von mir gegeben. Das Wesen Eurer Beziehung definiert Ihr selbst und nicht so ein Amt.

In Ruhe Bescheide abwarten und ggf. dagegen angehen, alles andere ist nur Theaterdonner. Allerdings schlimm genug.

Bei Steuerklasse 3 wirtschaftet Ihr offiziell als Paar zusammen.
Bei Steuerklasse 1 seid Ihr getrennt und Du zahlst hohe Steuer. Die Gemeinschaft gilt als nicht nur vorübergehend aufgehoben. Es wird nicht mehr gemeinsam gewirtschaftet, sondern Unterhalt gewährt bei entsprechender Kombination Bedürftigkeit / Leistungsfähigkeit. Bei Unterhaltszahlung für eine Ex kann (mit Anlage U) der Unterhalt abgesetzt werden.
Die Pfändungsfreigrenze richtet sich meines Wissens nach der Anzahl der Unterhaltsberechtigten und nicht nach der Steuerklasse.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: wegen Krankheit/Job getrennt Lebend// Probleme FA etc.. - von karlma - 11-04-2012, 17:45

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste