16-08-2020, 12:50
(16-08-2020, 11:28)p__ schrieb: ...[...]...bei laufender Unterhaltspflicht sollte man nie in Insolvenz gehen.
Das ist doch völlig Logisch ! NIE...während der Unterhaltsverpflichtung in die Privatinsolvenz gehen. Erst wenn die Unterhaltspflicht erloschen ist in die Feststellungsklage gehen...aber dann volles Programm ggf. bis zum BGH.
Zu Verlieren hat man nichts...und die Scheine zahlt der Staat.