16-08-2020, 11:28
Das neue Gesetz zu Privatinsolvenzen ist seit ein paar Wochen beschlossen. Überall wird die Verkürzung auf drei Jahre Wohlverhaltensphase angepriesen. Kein Wort kommt über die vielen Verschärfungen und Erschwerungen, die Privatinsolvenzen insbesondere für Unterhaltsschulder noch witzloser und unmöglicher machen. Die Verlogenheit und Einseitigkeit von SPD-Lambrecht steigert sich immer nur.
- Schuldner werden in der Wohlverhaltenphase stärker zur Herausgabe von erlangtem Vermögen herangezogen, auch Schenkungen werden nun abkassiert, sogar Wetten oder Spiele.
- die Sperrzeit für eine weitere Insolvenz wird verlängert.
- die Tür ist nun offen, dass neue Verschuldung in der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung ausschliesst und zwar nun auch von Amts wegen, § 296 Absatz 1a. Es ist absehbar, dass dies auf Unterhalt angewendet oder ausgeweitet wird, bei laufender Unterhaltspflicht sollte man nie in Insolvenz gehen.
Den einzigen scheinbar positiven Punkt, die Verkürzung der Wohlverhaltensphase heftet sich nun Lügen-Lambrecht ans Revers. Lüge, Lüge, Lüge - die gläubigerschleimende Regierung und sie selber haben sich immer strikt geweigert, auf international übliche Zeiträume zu gehen. Lamrecht wurde nun von der EU dazu gezwungen, sie hatte die der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1023 umzusetzen und nicht einmal dazu war diese Null rechtzeitig in der Lage, so dass nun rückwirkend ab 17.12.2019 das Insolvenzverfahren sukzessiv verkürzt wird.
Vorher hat man jahrelang ebenso verlogene Tricks probiert in der Hoffnung, die EU ruhig zu stellen und die drei Jahre angeboten, aber das Gesetz absichtlich so unmöglich konstruiert dass es gar nicht anwendbar war. Die Ergebnisse waren sogar noch schlimmer wie die Kritiker vorhersagten, nicht einmal 2% der Verfahren konnte in drei Jahren beendet werden.
Nicht diskutiert werden auch die irren deutschen Verfahrenskosten.
- Schuldner werden in der Wohlverhaltenphase stärker zur Herausgabe von erlangtem Vermögen herangezogen, auch Schenkungen werden nun abkassiert, sogar Wetten oder Spiele.
- die Sperrzeit für eine weitere Insolvenz wird verlängert.
- die Tür ist nun offen, dass neue Verschuldung in der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung ausschliesst und zwar nun auch von Amts wegen, § 296 Absatz 1a. Es ist absehbar, dass dies auf Unterhalt angewendet oder ausgeweitet wird, bei laufender Unterhaltspflicht sollte man nie in Insolvenz gehen.
Den einzigen scheinbar positiven Punkt, die Verkürzung der Wohlverhaltensphase heftet sich nun Lügen-Lambrecht ans Revers. Lüge, Lüge, Lüge - die gläubigerschleimende Regierung und sie selber haben sich immer strikt geweigert, auf international übliche Zeiträume zu gehen. Lamrecht wurde nun von der EU dazu gezwungen, sie hatte die der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1023 umzusetzen und nicht einmal dazu war diese Null rechtzeitig in der Lage, so dass nun rückwirkend ab 17.12.2019 das Insolvenzverfahren sukzessiv verkürzt wird.
Vorher hat man jahrelang ebenso verlogene Tricks probiert in der Hoffnung, die EU ruhig zu stellen und die drei Jahre angeboten, aber das Gesetz absichtlich so unmöglich konstruiert dass es gar nicht anwendbar war. Die Ergebnisse waren sogar noch schlimmer wie die Kritiker vorhersagten, nicht einmal 2% der Verfahren konnte in drei Jahren beendet werden.
Nicht diskutiert werden auch die irren deutschen Verfahrenskosten.