11-06-2014, 17:54
(11-06-2014, 17:27)Arminius schrieb:(11-06-2014, 16:09)Camper1955 schrieb: Wenn jemand wegen dem § 170 StGB verurteilt wurde, entfällt die Restschuldbefreiung der KU-Beträge sowieso.@Camper das würde ich so nicht Unterschreiben...Es kann nämlich sein das Du gerade damit Beweisen kannst das Du nicht Leistungsfähig warst (solange man natürlich noch nicht Verurteilt ist)...Deswegen wollen die ja immer eine Verurteilung erreichen.
Ach Staatsanwälte rechnen mittlerweile zivilrechtlich. Leider. Da bleibt nur noch der Weg über ein Wiederaufnahmeverfahren, wenn die Revisionsinstanz das Urteil bestätigt.
Wie schwer es ist, das zu erreichen, erfahre ich gerade. Auch Anwälte sträuben sich,offensichtliches zu sehen. Ohne Anwalt kommt es aber zu keinem WA-Verfahren.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.