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Zwangsvollstreckung in D während Unterhaltsklage in B ?
#9
@danubis12
Interessanter Fall. Wenn der Belgische Friedensrichter einen Deutschen Unterhalt festlegen soll, wendet er Deutsches Recht mit Belgischer Prozessordnung an. In Deinem Fall lebt Deine Ex aber in Belgien und wendet damit sein eigenes Recht an. Das sollte für ihn nicht schwierig sein.
Nur dass der Unterhalt zwischendurch komplett ausgesetzt wird, wenn auch gegen Kaution, halte ich für ein Gerücht - wäre aber spannend zu erfahren, was tatsächlich abläuft.

Zum Begriff des Vollstreckungsgerichts:
http://dejure.org/gesetze/ZPO/828.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsgericht

Interessantes zum Belgischen Unterhalt findet man auch hier: http://ec.europa.eu/civiljustice/mainten..._de.htm#3.
Insebesondere:
Zitat:Belgien ist dem Haager Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht vom 24. Oktober 1956 beigetreten. Nach diesem Übereinkommen, das nur zwischen den Vertragsstaaten gilt, wird die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern grundsätzlich durch das Recht des Staates geregelt, in dem der Unterhaltspflichtige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Artikel 1).
Es kommt also Deutsches Recht zur Bestimmung des Kindesunterhalts zur Anwendung.
https://t.me/GenderFukc
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RE: Zwangsvollstreckung in D während Unterhaltsklage in B ? - von Petrus - 12-04-2012, 19:14

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