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Unterhalt - Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen ?
#5
Ich kam mit folgender Begründung bei 2 Beiständen
in unterschiedlichen Mütter Inkossobüros durch:

Mein Nebenjob ist in jedem Fall als überobligatorisch anzuerkennen.
Wie bereits geschildert, bin ich durch meine Vollzeitbeschäftigung in der Lage den Mindestunterhalt sicherzustellen. Diese Tatsache alleine rechtfertigt eine überobligatorische Einstufung meines Nebenjobs.
Was Mütter zugebilligt wird, darf den Vätern nicht verwehrt werden!
Und seien Sie versichert, dass meine wöchentliche Arbeitszeit mindestens 40 Stunden beträgt.

Durch diese Argumentation wurde mein Nebenjob nicht angerechnet.
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RE: Unterhalt - Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen ? - von masku - 23-03-2012, 14:42

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