20-03-2012, 16:48
Ok, aber gibt es nicht eine Frist innerhalb derer man benachrichtigt werden muss, dass nunmehr Leistungen auch am neuen Wohnort bezogen werden ? Ich mein, sonst vergehen Monaten oder Jahre und dann kommt irgendwann einer auf die Idee, man könne mich rückwirkend zur Kasse bitten. Ich fände das nicht ok. Aber was ist schon ok in deutschem Unterhaltsrecht ???