Ich halte es für völlig legitim, die Elternschaft auch schon vor der Geburt beurkunden zu wollen UND damit auch den Weg zur Elterlichen Sorge beider Elternteile zu eröffnen.
Erst wenn sich die Mutter gegen die Elterliche Sorge des Vaters gestellt hätte oder später den Entzug über § 1671 BGB mit Umgangsausschluß betrieben hätte, wäre der radikale Schnitt nachzuvollziehen.
Mir gefällt die einseitige Betrachtung nicht, daß Familiengründung und Kinder nur aus Risiken und Belastungen bestehen.
Mir fehlen Aspekte des Gewinnes und der Freude, die Vaterschaft und eigene Kinder mitsichbringen können.
Sich ohne extreme Not gegen sein eigenes Kind zu entscheiden halte ich für ungesund.
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Erst wenn sich die Mutter gegen die Elterliche Sorge des Vaters gestellt hätte oder später den Entzug über § 1671 BGB mit Umgangsausschluß betrieben hätte, wäre der radikale Schnitt nachzuvollziehen.
Mir gefällt die einseitige Betrachtung nicht, daß Familiengründung und Kinder nur aus Risiken und Belastungen bestehen.
Mir fehlen Aspekte des Gewinnes und der Freude, die Vaterschaft und eigene Kinder mitsichbringen können.
Sich ohne extreme Not gegen sein eigenes Kind zu entscheiden halte ich für ungesund.
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