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Diskussion zu: Sorgerecht - So besiegen wir das Unrechtssystem!
#15
Ich meine, laß ihn laufen. Ich halte ihn für einen sehr wertvollen Thread, weil er -so mein Empfinden- zunehmend für Klarheit sorgt darüber, was im Sinne von "Miteinander" geht, und was nicht.

Ich kann jetzt erst ´mal nur von mir sprechen: Ich bin freiwillig hier und werde hier bleiben, solange es hier für mich interessant ist. Es gibt rein gar nichts, was mich zwingen kann, hier irgendeine Meinung gut oder schlecht zu finden ... und das ist auch gut so. Natürlich finde ich das eine gut und das andere schlecht - aber das ist meine Entscheidung. Wie oft ich mich hier äußere, ist von vielen möglichen Dingen abhängig ... aber nicht davon ob hier jemand meint, ich tue zu viel oder zu wenig ... und auch das ist gut so. Beides, dass es interessant ist und dass ich meinen Auftritt nach meinem Gusto nehmen kann, sind Grundvoraussetzungen dafür, dass ich hier bleibe.

Ich denke, dass sind die üblichen Grundvoraussetzungen für ein freiwilliges Engagement. Wenn dies akzeptiert ist, kann ich mir auch Absprachen vorstellen ... Aber dafür braucht es dann Ziele, die mir auch mit moderatem Einsatz erreichbar erscheinen. Weil, ich bin hier nicht im Job und ich will mich hier nicht quälen. Ich denke ´mal, das wird manchmal übersehen: Bei freiwilligem Engagement müssen Ziele mit niedrigem Aufwand für den Einzelnen zu erreichbar sein, wenn... ja wenn sich viele beteiligen sollen.

Es ist m. E. eine Erklärung, weshalb sich hier auch immer wieder die Frage stellt: Wieviele sind wir? Je weniger wahrscheinlich das Erreichen der diskutierten Ziele für den Einzelnen ist, desto weniger werden es jeweils sein, die sich aktiv einbringen werden.

Und ich denke, was als Grundannahmen gesetzt wird, muss mit der Alltagserfahrung vereinbar sein... Je extremer eine Grundannahme, desto weniger seriös erscheint ein Ziel ... desto weniger weniger werden sich aktiv beteiligen wollen, weil sie nicht an einen Erfolg glauben.

Und da zeigt dieser Thread m. E. sehr schön, wo hier die von mir beschriebenen und als wesentlich angesehenen Bedingungen verletzt werden.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von wackelpudding - 09-03-2012, 01:23

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