03-07-2012, 15:39
Moin
Solange Dein Mann als Gerichtsbeschluss nicht weniger Unterhalt zu zahlen verlangt als 163€, wird ihm VKH gewährt. Nur bis zu diesem Betrag hinab sieht das Gericht Chancen, den Prozess zu "gewinnen" und knüpft daran die Bewilligung von VKH. Daraus könnte geschlossen werden, dass das Gericht diesen Betrag für KU als gerechtfertigt ansieht. M.E. sowas wie eine Tendenz bzw. Vorentscheidung.
Mit den 163€ ist also nicht die VKH gemeint, sondern der möglicherweise zukünftig zu zahlende KU. Eure RA hat m.E. also völlig Recht mit ihrer Aussage, dass Dein Mann zustimmen soll.
Gruss oldie
Solange Dein Mann als Gerichtsbeschluss nicht weniger Unterhalt zu zahlen verlangt als 163€, wird ihm VKH gewährt. Nur bis zu diesem Betrag hinab sieht das Gericht Chancen, den Prozess zu "gewinnen" und knüpft daran die Bewilligung von VKH. Daraus könnte geschlossen werden, dass das Gericht diesen Betrag für KU als gerechtfertigt ansieht. M.E. sowas wie eine Tendenz bzw. Vorentscheidung.
Mit den 163€ ist also nicht die VKH gemeint, sondern der möglicherweise zukünftig zu zahlende KU. Eure RA hat m.E. also völlig Recht mit ihrer Aussage, dass Dein Mann zustimmen soll.
Gruss oldie