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Die Methoden von Jugenamt und Arge
#16
(29-02-2012, 12:08)Pistachio 00 schrieb: Ohne Rechtsfolgebelehrung hat die Forderung m.M. nach keine Rechtskraft.
Also rein vorsorglich Widerspruch erheben:
Ihr schreiben vom habe ich erhalten, allerdings befand sich darin keinerlei Rechtsfolgebelehrung.
Daher betrachte ich die angekündigte Nachzahlungsforderung als hinfällig.

mit freundlichem Gruss,
mal an dieser Stelle angemerkt:
Zahlungsaufforderungen sind keine Dokumente, die eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten müssen (zudem handelt der Beistand privatrechtlich)!

Verwaltungsakte schon!
Auch gerichtliche Entscheidungen.

Das Fehlen solcher Hinweise läßt aber die Rechtskraft nicht entfallen, sondern verlängert in der Regel die Widerspruchsfristen.

Bsp.: § 58 VwGO



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Die Methoden von Jugenamt und Arge - von Angel - 29-02-2012, 11:08
RE: Die Methoden von Jugenamt und Arge - von Ibykus - 29-02-2012, 11:24
RE: Die Methoden von Jugenamt und Arge - von Ibykus - 29-02-2012, 18:54
RE: Die Methoden von Jugenamt und Arge - von camparso - 29-02-2012, 13:23

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