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BGH XII ZR 178/09: Zigaretten, Fettabsaugung, 400 EUR Job
#4
Die Gute hat einen schwerwiegenden Fehler begangen. Der BGH gibt den "Frauen vom Chef" auch gleich die Lösung, warum sich der Anspruch nicht im vollen Umfang aus § 1573 Abs. 2 BGB ergeben kann. Irgendwas "psychisches" hätte sie sich ausdenken müssen und schon hätte es geklappt!
Es gibt doch genügend ICD´s wegen Depressionen etc...

Zitat:
Von der Antragstellerin geltend gemachte gesundheitliche Einschränkungen und eine sich daraus möglicherweise ergebende teilweise Erwerbsminderung hat das Berufungsgericht offengelassen, so dass in der Revisionsinstanz zu Gunsten des Antragsgegners als Revisionskläger zu unterstellen ist, dass gesundheitliche Gründe die Antragstellerin nicht an einer Vollzeiterwerbstätigkeit hindern.

Das Tatbestandmerkmal Frau vom Chef existiert weiterhin!

Zitat:
Des weiteren habe die Antragstellerin nur maximal vier bis fünf Stunden täglich gearbeitet und sei eine vollschichtige Erwerbstätigkeit
seit vielen Jahren nicht mehr gewöhnt. Dass sie 26 Jahre lang als "Ehefrau des Chefs" tätig gewesen sei, könne potenzielle Arbeitgeber davon abhalten, sie einzustellen. Das bewegt sich im zulässigen Rahmen tatrichterlicher Feststellungen und hält den Angriffen der Revision stand.


Der Knaller ist allerdings wirklich, dass der BGH Zigarettenkonsum nicht als eine Droge ansieht, und der Exmann diese "Sucht" bitteschön weiter zu finanzieren hat.

Zitat
Schließlich macht die Antragstellerin auch die Kosten ihres Zigarettenkonsums mit Recht geltend. Der Ansatz dieser Position entspricht dem ehelichen Lebensbedarf. Die Ansicht der Revision, eine
Finanzierung des Tabakkonsums sei mit einem Alkohol- oder Drogenmissbrauch vergleichbar und verstoße gegen Treu und Glauben, entbehrt der Grundlage.


Die ganz bösen unter uns würden jetzt fragen:
Und wie sieht es mit Sex als "ehelichen Lebensbedarf" aus, den ich nach der Scheidung einfordern darf? Wenn ich ihren Tabakkonsum weiter finanzieren muss, dann muss Frau doch auch meinen "Sexbedarf" finanzieren! Dodgy

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RE: BGH XII ZR 178/09: Zigaretten, Fettabsaugung, 400 EUR Job - von blue - 28-02-2012, 20:54

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