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BGH XII ZR 178/09: Zigaretten, Fettabsaugung, 400 EUR Job
#3
Zunächst forderte die ungelernte Verkäuferin 6.800€ (Rn 11), musste nach erfolgtem Downgrade dann aber selber abschmelzen.
Für eine Ungelernte, mit 30-jähriger Berufsstudentin als Tochter, nicht übel.

Immerhin aber haben Hahne und Co. der gierigen und missgünstigen (Rn 13) Skulptur ein paar nicht standesgemäß anmutende Auflagen aufgebrummt (Midi-Job oder zwei Mini-Jobs, Rn 34, 35). Für so eine Frau dürfte das schon eine herbe Klatsche darstellen. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass sie einen der vorgeschlagenen Jobs je ausführen wird, weil es ihr Stolz (inkl. eingesetzte Putz- und Gartenhilfe) verbietet, aber die Ansage dürfte sie tief verletzen.
Als Sahnehäubchen der zugemutete spätere Auszug aus der (nach)ehelichen Villa, wenn das arme Aschenputtel mit 64 Jahren in die Altersrente überwechselt (Rn 49).

Von allgemeinem Interesse dürfte zumindest temporär in mindestens einer Redaktion sich gehoben intellektuell darstellender Wochenzeitungen sein was Rn 64-67 betrifft:
Zitat:Bei der Anwendung von § 1578 b BGB ist indessen nach der Rechtspre-chung des Senats auch eine über die Kompensation ehebedingter Nachteile hinausgehende nacheheliche Solidarität zu berücksichtigen (Senatsurteile vom 6. Oktober 2010 - XII ZR 202/08 - FamRZ 2010, 1971 Rn. 21; vom 17. Februar 2010 - XII ZR 140/08 - FamRZ 2010, 629 Rn. 21 und vom 30. Juni 2010 - XII ZR 9/09 - FamRZ 2010, 1414 Rn. 28)...
MfG, an berufene Jammermuddis, wie z.B. Tina G.

16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: BGH XII ZR 178/09: Zigaretten, Fettabsaugung, 400 EUR Job - von Bluter - 28-02-2012, 18:38

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