Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Einkommensauskunft ans JA ; Wie soll ich reagieren?
#64
Liebes Forum,

nachdem ich nun meinen Unterhalt bei einem Notar betiteln ließ, erhielt ich eine Kopie dieser Urkunde,
mit dem Hinweis, dass die vollstreckbare Ausführung nach Begleichung der Rechnung ( ca. 90 Euro ) an mich ausgehändigt würde.

Daraufhin schrieb ich dem Notar folgene Mail:
Betreff: Beurkundung von Kindschafts- und Unterhaltssachen

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 14.06.2012 um 14:00 Uhr ließ ich bei Ihnen durch einen Notarvertreter
die Unterhaltsansprüche meiner Tochter beurkunden.

Bereits im Informationsgespräch wies ich darauf hin, dass die Beurkundung
von Unterhaltsansprüchen eines Kindes gebührenfrei ist.
Dieses war Ihrem Notarvertreter nicht bekannt und wollte es prüfen,
da dieser bisher noch nicht mit solch einer Beurkundung konfrontiert wurde.

Umso erstaunter war ich, als am 16.06.2012 neben der Abschrift der Urkunde Ihre Rechnung zu finden war.

Diesbezüglich verweise ich auf §55a KostO, wo es heisst:
Gebührenfreiheit in Kindschafts- und Unterhaltssachen.
Beurkundungen nach § 62 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes sind gebührenfrei.

Ihre Zustimmung vorausgesetzt, werde ich Ihre ausgewiesenen Auslagen begleichen und bitte gleichzeitig um Übersendung der vollstreckbaren Ausfertigung.

Ich bitte um eine kurze Bestätigung Ihrerseits
und verbleibe
mfG

2 Tage später erhielt ich Antwort, dass er zugegeben keine Erfahrung in Beurkundungen von Kindesunterhalt hat, jedoch Beurkundungen nach §62 nur für Amtsgerichte gilt und
er ( der Notar ) seine Gebührenforderung für richtig hält und auf die Bezahlung bestehen müsse.

Nachfragen bei der zuständigen Notarkammer waren erfolglos, man verwies mich zum Leiter des Landgerichtes als übergeordnetes Organ.
Nun habe ich leider keine Zeit um wochenlang auf eine Antwort zu warten, da mir die Feministinnen vom Amt im Nacken sitzen.

Hat jemand einen Rat was ich dem guten Notar schreiben kann?
Oder hat vielleicht jemand ein Urteil zu dieser Sache? Ich habe selbst leider keins gefunden.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Masku
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Einkommensauskunft ans JA ; Wie soll ich reagieren? - von masku - 02-07-2012, 10:39

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Was erwartet mich, wie soll ich reagieren und was habe ich zu befürchten??? monsenior 7 6.056 09-07-2013, 09:44
Letzter Beitrag: Hatty1988

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste