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Erwerbsobliegenheit für geflüchtete KM
#10
Hallo Anti-JA

Willkommen im Club. Auch meine EX zahlt keinen KU für unsere Tochter die seid 5 Jahren bei mir
lebt. Ich habe auch UVS erhalten nur ist der jetzt ausgelaufen.
Meine EX lebt von ihren Job zuzüglich HartzIV. Einen Titel zu erwirken ist unmöglich,weil sie
nicht leistungsfähig ist. Und machen wir uns mal nix vor, selbst bei einem Kind,für das sie KU
zahlen müsste,wo will sie den Job dafür hernehmen ?

Also gewöhnt dich schonmal dran das alles an dir hängen bleibt. Aber was soll´s, dafür hast du deine Kinder.


jenpa


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RE: Erwerbsobliegenheit für geflüchtete KM - von jenpa - 21-02-2012, 19:09

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