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Erwerbsobliegenheit für geflüchtete KM
#1
Hi,

die KM ist vor einiger Zeit abgehauen.
Ohne Kinder.
Kinder leben bei mir - ich bin ein böser KV.

Unterhaltsvorschuss wurde aktiviert.
Diesen zahlt die KM aber nicht zurück.

KM arbeitet manchmal, hat eine feste Stelle.

Wegen dem Unterhaltsvorschuss bekommt die KM jetzt grossen Ärger - die Behörde will das Geld von ihr wieder haben.

Was gilt eigentlich in diesem Fall mit der Düsseldorfer Tabelle ?
Muss die KM alles tun, um die DDT zu erfüllen ?

Oder muss die KM nur alles tun, um den Betrag des Unterhaltsvorschusses zahlen zu können ?

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Meiner Erfahrung nach sind JA Mitarbeiter sehr oft sehr verschlafen und sehr selten sehr kompetent. Ich habe mit denen keine guten Erfahrungen gemacht. Meine Hilferufe bei denen wurden bis heute nicht bearbeitet. Statt dessen haben die mich kürzlich zu Hause besucht und nach bösen Dingen gesucht.
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Erwerbsobliegenheit für geflüchtete KM - von Anti-JA - 20-02-2012, 23:19

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