29-01-2015, 16:26
§1629a BGB greift nur bei erheblichen Beträgen.
Ich gehe davon aus, dass der Titel der Mutter zugestellt wurde.
Da haben 2 Frauen ´was gemacht, wodurch sich eine zu Lasten eines minderjährigen Kindes bereichern konnte...
Ich gehe davon aus, dass der Titel der Mutter zugestellt wurde.
Da haben 2 Frauen ´was gemacht, wodurch sich eine zu Lasten eines minderjährigen Kindes bereichern konnte...
Wer nicht taktet, wird getaktet...