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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
(04-07-2012, 07:15)familienmensch schrieb: ich würde jedenfalls mal nicht nur den Verdienst der KM aus einer Halbtagsstelle anrechnen, sondern den Verdienst, den die KM NACHWEISLICH in den letzten 12 Monaten verdient hat.
Bei Volljährigenunterhalt gibt es kein fiktives Einkommen.
Jedenfalls nicht bei KU.
Das gibt es sonst nur noch bei Unterhalt für Mütter, die von den Familienrichtern wie Minderjährige behandelt werden.

Das ändert aber nicht an der Richtigkeit deiner Schlussfolgerung am Ende deines Beitrags! Smile
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RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von beppo - 04-07-2012, 07:26

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