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Anforderung von Schulzeugnissen
#20
@Clint Eastwood
In meinem Schreiben, dass ich als Muster hochgeladen habe, gab's ja einen Vorgang, auf den ich mich beziehe:
Man hatte mir vorgeworfen, das z.zt. bestehende Umgangsrecht wäre unter Beachtung des Kindeswohls nicht aufrecht zu erhalten, wenn ich bei gegebenen Anlässen (Klausuren) nicht mit meiner Tochter Schularbeiten mache oder sonstwie übe. Andererseits widerspricht man einer Übertragung des gemSR in schulischen Angelegenheiten und ich werde auch sonst nicht informiert darüber, wie der Leistungsstand und die aktuellen schulischen Anforderungen an meine Tochter sind. Das ist widersprüchlich und unter Beachtung der immer wieder auftretenden Umgangsbeeinträchtigungen ein Verstoß gg die Wohlverhaltensklausel des 1684 II BGB.
Im Übrigen wird auch deutlich, dass der oberlandesgerichtliche Beschluss, demzufolge mir kein gemSR zusteht, purer Unsinn und von einer verfassungswidrigen Willkür getragen ist.

Auskunft, in Form einer zur Verfügungstellung von Zeugniskopien zu erteilen, gehört zu den Betreuungspflichten einer alleinsorgeberechtigten KM. Wer gegen solche Betr.Pfl. verstößt, mißachtet das Kindeswohl und verletzt seine Unterhaltspflicht, die sich ja -wie erwähnt- i.S.d. § 170 StGB nicht nur auf den Bar-Unterhalt bezieht.
So jedenfalls wird verschiedentlich das BVerfG in BVerfGE 50, 153 f zitiert.
Zugegeben zweifelhaft ist, ob Pflichtverletzungen dieser Art den Lebensbedarf des Kindes nachteilig beeinflussen (gefährden). Das zu klären würde ich im Falle einer Strafanzeige aber gerne Staatsanwalt und Strafgericht überlassen.
Gut begründet, müsste sie zumindest die familiengerichtlichen Akten anfordern (was sie in anderen Angelegenheiten pflichtgemäß getan hatte). Möglicherweise stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen, die eine Vernehmung der KM erforderlich machen. Dann braucht sie einen Verteidiger .....

Ich wollte das alles eigentlich nicht so öffentlich beschreiben, weil ich damit der GgSeite Gelegenheit zu der Unterstellung gebe, es käme mir nicht auf die Rechtswahrung an, sondern auf den vorstehend genannten 'Nebeneffekt'.

Diese nachträglichen Anmerkungen und Erklärungen zeigen aber, dass Dein Hinweis auf die augenscheinliche 'Vermischung' von Umgangs- und Auskunftsrecht berechtigt und wohl auch erforderlich war.

Dank Dir dafür!
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Anforderung von Schulzeugnissen - von Ibykus - 13-02-2012, 19:02
RE: Anforderung von Schulzeugnissen - von blue - 14-02-2012, 21:46
RE: Anforderung von Schulzeugnissen - von Ibykus - 15-02-2012, 09:42
RE: Anforderung von Schulzeugnissen - von p__ - 15-02-2012, 10:50
RE: Anforderung von Schulzeugnissen - von Ibykus - 15-02-2012, 10:18
RE: Anforderung von Schulzeugnissen - von Ibykus - 15-02-2012, 12:02
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RE: Anforderung von Schulzeugnissen - von Ibykus - 15-02-2012, 14:45

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